Stasi 2.0
Rückbau der Netzsperren, neuer JMStV-Entwurf und Datenschutz als Idelogie
Vielleicht ist es doch nicht clever, nachträglich noch weiter in den Leseempfehlungen von gestern Mittag rumzumalen. Wäre auch viel zu schade, wenn folgende drei Hinweise dort untergehen:
#1_ Der ein oder andere hat es bereits mitbekommen, gestern haben auch die Grünen auf Fraktionsebene über das Netz gesprochen. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Blogbeitrag von Malte Spitz (Mitglied im Bundesvorstand), der nachgefragt hat, wie es um den Rückbau der Infrastruktur für Netzsperren bestellt ist, und was der Spaß gekostet hat.
Fünf große Anbieter haben diesen Vertrag unterzeichnet. Auf Rückfrage meinerseits was sie gerade machen bzw. seit Unterzeichnung der Verträge gemacht haben, gab es folgende Antworten die ich hier dokumentieren darf. Die Anbieter Vodafone und HanseNet habe ich nicht angeschrieben.
#2_ Rechtzeitig zum vom mir despektierlich als Schaulaufen bezeichneten prominent besetzten Panel “Diskussion zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag” morgen nachher auf dem Politcamp Berlin hat die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – wie angekündigt – einen weiteren Arbeitsentwurf des JMStV (Stand: 12. März) (PDF) veröffentlich. Laut Alvar Freude hat sich auf den ersten Blick nicht viel geändert (via Alvar)
#3_ Christian Hellers Aufsatz “Die Ideologie Datenschutz” bei Carta dürfte bei Datenschützern der alten Schule auf eher wenig Zustimmung treffen. Ich halte Christians Thesen allerdings für intelligent genug, um sich mit ihnen einmal in aller Ruhe auseinanderzusetzen. Zur besseren Einordnug sollte man vorher Christians Vortrag “Was kommt nach der Privatheit?” kennen oder zumindest dieses – redaktionell stark eingekürzte! – iX-Editorial (PDF) überfliegen.
Grüne antworten Musikindustrie in Sachen Kulturflatrate
Nachdem die Musikindustrie “10 Thesen der Musikindustrie gegen die Kulturflatrate” aufgestellt hat, die Volker Grassmuck schon ausführlich bei uns beantwortet hat, haben nun auch die Grünen in einer ausführlichen Stellungnahme (PDF) zu den 10 Musikindustrie-Thesen Stellung genommen.
CDU/CSU zu Netzneutralität: Voraussetzung für Innovationen
Der CDU-Abgeordnete Peter Tauber hat im Blog der CDU/CSU-Fraktion einen interessanten Beitrag zur Netzneutralitäts-Debatte geschrieben: Netzneutralität: Voraussetzung für Innovationen.
Positiv ist, dass die CDU/CSU der Netzneutralität einen hohen Wert für ein Innovationsklima zubilligt.
Es erlaubt jedem etwas beizutragen und innovativ tätig zu sein, ohne jemanden um Erlaubnis zu fragen. Nach meiner Ansicht muss das auch so bleiben. Dass es so bleibt, ist aber keineswegs selbstverständlich. Die Netzneutralität ist nämlich nicht nur in Diktaturen wie China in Gefahr.
[....] Technische Möglichkeiten der Provider wie „Deep Packet Inspection“ oder Protokollerweiterungen dürfen nicht dazu verwendet werden, einzelne Dienste zu behindern oder zu untersagen. Die Kontrolle der transportierten Datenpakete darf allein der Sicherung der Qualität der Netze und nicht des Inhalts dienen. Eine inhaltliche Priorisierung oder Zensur und Blockierung lehne ich entschieden ab.
Auch bei diesem Hinweis auf China bleibt zu hoffen, dass sich die progressiven Kräfte in der CDU/CSU gegenüber ihren Kollegen durchsetzen, die immer noch von Netzsperren träumen.
Ein Punkt ist aber etwas missverständlich ausgedrückt, der aber nach Rücksprache etwas anderes meint:
Alle Nutzer müssen einen gleichen Zugang sowie eine ausreichende Übertragungsqualität zur Verfügung haben. Die Notwendigkeit einer ausreichenden und sicheren Finanzierung der durch die Netzbetreiber angebotenen Leistungen steht außer Frage. Dies bedeutet, dass ein Netzbetreiber bessere, qualitativ höhere Übertragungsleistungen anbieten und diese einem Kunden zur Verfügung stellen kann, wenn dieser dies wünscht und die Kosten trägt.
Man könnte das auch so verstehen, dass Netzbetreiber die Möglichkeit haben, z.B. Unternehmen Schnellstraßen im Backbone durch Priorisierung des Datenverkehrs zu verkaufen. Das ist aber nach Rücksprache nicht gemeint. Sondern nur die Unterscheidung, dass ISPs unterschiedliche Angebote an Endkunden verkaufen können, z.B. die Unterscheidung eines 2MB/s Anschluss gegenüber einer 16 MB/s Variante. Dagegen spricht nichts, weil das nicht die Netzneutralität gefährdet.
Insgesamt bin ich erfreut, eine solche Position aus der CDU-/CSU-Fraktion zu hören. Ich bin aber immer noch nicht wirklich davon überzeugt, dass der Markt schon selbst Netzneutralität sichern wird.
Leseempfehlungen für’s Wochenende: Schnarre & Kurz (+1)
Bevor alle ins Wochenende abtauchen oder zum Politcamp nach Berlin aufbrechen:
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lehnt sich ausgerechnet in einem Interview mit der Online-Ausgabe des Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel (eines der führenden Organe der Verlegerlobby) ziemlich weit aus dem Fenster. Für die Lesefaulencer gibt es bei Heise Online eine Zusammenfassung. Und hier natürlich, noch kompakter und damit auch für die Kaffeepause geeignet:
1) Mit der schwarz-gelben Koalition wird es keine Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen geben.
2) Bei ACTA setze Sie sich für “für mehr Transparenz und Offenheit” ein, um “unbegründeten Befürchtungen und Fehlinformationen vorzubeugen”. Die Verhandlungstexte (also z.B. diese hier) sollten (nun auch offiziell) veröffentlicht werden.
Siehe aktuell auch: EU will “Anstiftung” zu Copyright-Verstößen international strafbar machen bei Heise Online.
Hmmja. Ich bin ja Zwangsoptimist. Andererseits fehlt mir manchmal einfach der Glaube. Und für ein euphorisches “Go, Schnarre, go!” bin ich einfach nicht Lyssa genug. Sei’s drum, die Worte sind vernommen, ab ins Archiv damit.
Schließlich brauchen wir noch ein paar Minuten für Constanze Kurz’ neue Kolumne im Faz.net. Constanze berichtet in der dritten Ausgabe von ihrem Treffen mit der CDU-/CSU-Fraktion, rantet ein wenig über den JMStV und liefert zum Schluß die Analogie der Woche als Cluehammer:
Der Ansatz des Staatsvertrages wird vollends zur Farce, wenn man das im letzten Jahr ergangene Urteil des Landgerichts Köln zur Frage der Haftung bei Filesharing betrachtet. [...]. Sie soll also den Internetanschluss so absichern, dass es den Kindern nicht möglich ist, Filesharing-Programme auszuführen. Aber um jugendgefährdende Websites soll sich Vater Staat kümmern?
Nachzulesen ist das alles im FAZ.net: Farce 2.0: Das Netz ist kein Babysitter
Noch ein Beissholz zur Abrundung? Bitte, hier, wieder WLAN-Haftung. Diesmal auf höchstrichterlicher Ebene. Und zwar in der Zeit und bei SpOn: “BGH könnte offenen Hotspots den Garaus machen”
Update: Das Urteil kommt erst im Mai. Details bei SpOn.
Nachtrag: Christian Hellers “Die Ideologie Datenschutz” bei Carta habe ich doch glatt übersehen. Schwere Kost, aber es ist ja Wochenende.
Schönes Wochenende!
Augmented Reality
Der Elektrische Reporter beschreibt diese Woche “Augmented Reality: Ich sehe was, was du nicht siehst“.
Elektrischer Reporter – Augmented Reality: Ich sehe was, was du nicht siehst
Update: BKA möchte keine Provider im Ausland anschreiben [Update]
Kurzes Update zu “Überraschung aus dem BKA: “Löschen statt Sperren” funktioniert nicht.” von gestern: Silvio Duwe bestätigt bei Telepolis meine Vermutung, dass das gestern via dpa verbreitete BKA-Statement im Kontext der Fraktionsveranstaltungen zum Thema “Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie” zu sehen ist:
Sowohl CDU/CSU als auch die FDP hatten zu einer offenen Anhörung mit Experten geladen – in getrennten Räumen. Ein Versehen, wie aus Koalitionskreisen zu hören war. Man habe die Termine untereinander schlecht abgestimmt.
Weisse Bescheid, Schätzelein (Das Treffen der CDU-/CSU-Fraktion war allerdings nur fraktionsoffen, nicht offen für die interessierte Allgemeinheit)!
Bemerkenswert – und Grund für dieses Update – ist übrigens einmal mehr die Position von BKA-Chef Ziercke, der Gast der CDU-/CSU-Fraktion war:
Außerdem handele es sich beim BKA um eine Behörde, die sich an Regeln halten müsse, weswegen es ihm unmöglich sei, direkt an ausländische Privatanbieter heranzutreten. “Also ich glaube, wir würden es uns auch verbitten, wenn der CIA oder das FBI oder der chinesische Nachrichtendienst oder wer auch immer hier in Deutschland dafür sorgen will, dass bestimmte Dinge gesperrt oder gelöscht werden sollen. Nur noch einmal vom Grundprinzip her: Dass eine Behörde einen Privaten im Ausland auffordert, etwas zu tun, das kann ich schlicht nicht”, so Ziercke. Es sei lediglich möglich, über Verbindungsbeamte in den entsprechenden Ländern auf eine Löschung hinzuwirken.
[Update, um Missverständnissen vorzubeugen] Niemand hat vom BKA verlangt, im Ausland von Providern die Löschung von Inhalten zu fordern. Ein informelles Anschreiben (“Abusemail”), wie u.a. vom AK Zensur vorgeschlagen und erfolgreich getestet, ist keine Forderung, sondern ein Hinweis auf einen potentiellen Rechtsverstoß, bei dem das BKA nicht hoheitlich tätig würde.
Die Entscheidung, ob und welche Schritte nach einem solchen Hinweis einzuleiten sind, bleibt dem angeschriebenen Provider überlassen. Jugendschutz.net, technischer Dienstleister der Kommission für Jugendmedienschutz, praktiziert dieses Verfahren bei jugendgefährdenden Inhalten seit Jahren. Nach eigenen Angaben recht erfolgreich.
Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat keine Bedenken, was informelle Anschreiben durch das BKA betrifft. In der Ausarbeitung zur Frage der “Zulässigkeit des Versendens von sog. „abuse-emails“ durch das Bundeskriminalamt an
außereuropäische Host-Provider” heißt es zusammenfassend (PDF, 144kb):
Solange eine Email des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt, und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen Emails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.
[/Update]
Das BMI, dem das BKA untersteht, hat in seiner Dienstanweisung – letztendlich auch aus prozessualen Gründen, was durchaus sinnvoll ist – kürzlich den offiziellen Dienstweg vorgegeben:
Als eine erfolgsversprechende Maßnahme in diesem Sinne bitte ich die Benachrichtigung des Staates anzusehen, in welchem die identifizierten kinderpornographischen Inhalte physikalisch vorgehalten werden. Die Benachrichtigung ist mit der nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung nach Löschung an das BKA zu versehen. Diese Verfahrensweise ist erforderlich, um insbesondere den betroffenen ausländischen Stellen die Möglichkeit zu geben, sich auf das Verfahren einzustellen und auf entsprechende Meldungen des Bundeskriminalamts zeitnah durch Löschung der Angebote zu reagieren.
Klingt schon deutlich anders als “Es sei lediglich möglich, über Verbindungsbeamte in den entsprechenden Ländern auf eine Löschung hinzuwirken”, oder?
Wie auch immer, eigentlich kann man sich nur bedanken, wenn Ziercke derart unmissverständlich deutlich macht, dass das BKA definitv ungeeignet ist, um geheime Zensurlisten zu führen.
Nestlé, kein Palmöl aus Urwaldzerstörung!
Greenpeace hat in einer Adbusting-Aktion einen Nestle-Videoclip nachgespielt, um darauf aufmerksam zu machen, dass Nestle Palmöl von der Firma Sinar Mas bezieht, die für ihre Plantagen großflächig Regenwälder vernichtet. Darunter leiden nicht nur Orang-Utans. Nestle fand das Video nicht so witzig und hat es erstmal wegen Copyright-Verletzung von Youtube entfernen lassen. Ihr ahnt schon, worauf das hinausläuft: Streisand Effekt, dumm gelaufen für Nestle. Greenpeace freut sich, dass nun das Video populär wird und weil es gut gemacht ist, gibt es das jetzt auch bei uns:
Im Greenpeace-Blog wird die Geschichte erzählt: Nestlé in Erklärungsnot.
Zu sexy: Aus Piraten werden Diebe
Die Rechteinhaber haben ein Problem: Der im letzten Jahrzehnt gerne verwendete Kampfbegriff “Piraterie / Piraten / Piracy” wird leider nicht so negativ gesehen, wie man sich das vorgestellt hatte. Schuld ist auf der einen Seite das positive Bild von Piraten in Kinofilmen wie “Fluch der Karibik”, andererseits haben es die Piratenparteien in verschiedenen Ländern geschafft, das Wort positiv zu besetzen. Und auch The Pirate Bay ist etwas Schuld daran.
Wird also wohl Zeit für einen Strategiewechsel. Zumindest im Ausland, bei uns hat sich ja der Begriff “Raubkopierer” schon mehr oder weniger eingebürgert. Ars technica berichtet über diesen Strategiewechsel, statt “Piraten/Piracy” nun zu klassichen Begriffen wie “Diebe” über zu gehen.
Von einer Pressekonferenz der Chamber of Commerce (Die mal wieder den Verlust von 1,2 Mio europäischen Jobs angekündigt haben) wurde das Zitat festgehalten:
“We should change the word piracy,” she said at a press conference. “To me, piracy is something adventurous, it makes you think about Johnny Depp. We all want to be a bit like Johnny Depp. But we’re talking about a criminal act. We’re talking about making it impossible to make a living from what you do.”
Und auch der Sohn von Medienunternehmer Rupert Murdoch wird nicht leise, das Bildnis vom Ladendiebstahl zu bringen:
Speaking at a very different event in Abu Dhabi last week, Rupert Murdoch’s son James did his part to redefine the sexy “pirates” as common thieves and nothing more. “There is no difference with going into a store and stealing Pringles or a handbag and taking this stuff,” he said. “It’s a basic condition for investment and economic growth and there should be the same level of property rights whether it’s a house or a movie. The idea that there’s a new consumer class and you have to be consumer-friendly when they’re stealing stuff. No. There should be the same level of sanctity as there is around property. Content is no different. They’re not crazy kids. No. Punish them.”
Roman: Glorreiches Zeitalter Chinas 2013
Ein Roman mit dem geschickt gewählten Titel Shèngshì Zhōngguó (glorreiches Zeitalter Chinas) läuft derzeit durch die chinesischsprachige Blogo- und Twittersphäre. Der Titel hat den gleichen Namen wie eine verklärte Epoche der chinesischen Tang-Dynastie, und ist so im Netz praktisch unzensierbar. Beschrieben wird ein China im Jahr 2013, in dem Systemkritik und Dissens durch eine Droge im Trinkwasser unterdrückt wird. Nur die Parteispitze erhält unbehandeltes Wasser. Die Story erinnert an “Equilibrium” von Kurt Wimmer oder das Ozeanien aus 1984.
Man findet das vom Autor ins Netz gestellte Werk über die üblichen Suchmaschinen wie Baidu und wohl als physisches Exemplar in den Buchläden Asiens. Bei der FR-Online gibt es eine recht ausführliche Besprechung des Buches: Glorreiche Zeiten.
Passend dazu hat die FAZ heute einen Überblick über verschiedene Typen von Systemkritik und ihrer Vertreter veröffentlicht: Gegen den Konsens.
Hinweis: das Wordpress hier mag einmal wieder die chinesischen Zeichen nicht.
Vorsicht, Freund hört mit!
Die FAZ hat einen Artikel des Internet-Forschers Evgeny Morozov übersetzt: Vorsicht, Freund hört mit!
Sollten wir also die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung mittels Internet einstellen? Natürlich nicht. Selbst für einen Skeptiker wie mich sind die Vorteile unübersehbar. Nur sollten die Bemühungen um digitale Demokratie verbessert werden. Eine Möglichkeit bestünde darin, den Plattformen des digitalen Aktivismus – Twitter, Facebook und so weiter – ihre neuen globalen Verpflichtungen bewusstzumachen, zu denen die Notwendigkeit zählt, die ihnen von Regimegegnern anvertrauten Daten zu schützen. Andernfalls werden Cyberangriffe auf NGOs zunehmen. Wir im Westen sollten darauf vorbereitet sein, uns in solchen Fällen einzuschalten und die kritischen Stimmen zu unterstützen, indem wir ihnen unentgeltlich helfen, so schnell und sicher wie möglich wieder online zu sein.
Evgeny Morozov wird auch eine der Keynotes auf der re:publica 2010 halten. Das Thema lautet dafür: “A Twitter Revolution without revoluationaries? What we know and what we don’t know about the impact of the Internet on authoritarian states.”
Überraschung aus dem BKA: “Löschen statt Sperren” funktioniert nicht.
Ich mag Blogeinträge, bei denen ich mir als Autor kaum Gedanken machen muss. Schlicht, weil sie selbsterklärend sind. Ein gutes Beispiel liefert folgendes gestern über dpa verbreitetes Statement des BKA, dass “Löschen statt Sperren” nicht funktioniert:
Ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie erklärte, das BKA versuche schon seit Jahren, die Seiten im Ausland löschen zu lassen. Der Erfolg sei «sehr begrenzt».
Und zwar aus einem einfachen Grund:
Die Seiten verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen.
Warum in solchen Fällen Sperren auf Zugangsebene die bessere Lösung sein sollen, verrät der Mitarbeiter des BKA leider nicht [Nachtrag: Siehe auch meinen Kommentar #5].
Und, irgendwer überrascht? Ich bin es nicht.
Die Meldung ist im Kontext der “fraktionsoffenen” Sitzung der Union gestern in Berlin zu sehen, auf die ich letzte Woche kurz in den Kommentaren von Markus’ Beitrag “Alice Schwarzer und zu Guttenberg für Netzzensur” hingewiesen hatte:
Kleine Randnotiz: Während die FDP-Fraktion für den 17.03. zu einer öffentlichen Anhörung “Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpornographie” einlädt, plant die CDU-/CSU-Fraktion parallel eine “fraktionsoffene” Informationsveranstaltung zum gleichen Thema. Eingeladen sind u.a. BKA-Chef Ziercke und “Innocence in Danger”.
Wünsche, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, werden von der Fraktion mit Verweis auf den “fraktionsoffenen” Charakter abgelehnt.
Ich möchte nicht so weit gehen und behaupten, dass es angesichts solcher Spielchen mit dem Gesprächsangebot von Familienministerin Köhler wohl nicht allzu weit her sein kann.
Allerdings stellt sich für mich durchaus die rhetorische Frage, welchen Input sich die CDU-/CSU-Fraktion von Teilnehmern erhofft, die sich bereits in der Zensurursula-Debatte als denkbar schlechte Ratgeber erwiesen haben.
Siehe auch bei RA Thomas Stadler: BKA startet Lobbying gegen “Löschen statt Sperren”
Abstimmung im ITRE Komitee des Europäischen Parlaments.
Zugangserschwerungsgesetz: Offener Brief an die CDU/CSU-Fraktion
Seit wenigen Wochen nun ist das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) in Kraft, mit dem eine hochumstrittene Sperr-Infrastruktur für Webseiten geschaffen werden sollte. Die FDP hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, Internetsperren in Regierungsverantwortung ein Ende zu bereiten. Bislang allerdings hat sich die schwarz-gelbe Koalition lediglich dazu durchgerungen, das BKA anzuweisen, keine Sperrlisten zu erstellen und sich auf das Löschen von Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch zu konzentrieren. Jederzeit aber könnte diese Anweisung rückgängig gemacht, die Sperrlisten erstellt und die Sperr-Infrastruktur in Betrieb genommen werden.
In einem Offenen Brief an die CDU/CSU-Fraktion (PDF) im Deutschen Bundestag fordern Aktive aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) die Unions-Abgeordneten daher nun auf, sich nun endgültig und im Einklang mit den bislang getätigten Ankündigungen – auch aus den eigenen Reihen – von dem unnötigen, kontraproduktiven und gefährlichen Sperrgesetz zu verabschieden. Möglichst bald sollen sie dazu ein Aufhebungsgesetz mit auf den Weg zu bringen, so die Bitte:
Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,
der Streit um den richtigen und sinnvollen Weg zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) im Internet beschäftigt den Bundestag seit über einem Jahr. In der Zwischenzeit stimmen alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darin überein, dass der im Zugangserschwerungsgesetz gewählte Weg in Form von Webseiten-Blockaden ungeeignet ist.
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Innenminister Thomas de Maizière haben sich in einem Brief an den Bundespräsidenten dafür ausgesprochen, solche Blockaden nicht anzuwenden und stattdessen ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Ähnlich hat sich auch Familienministerin Kristina Schröder in einem SPIEGEL-Interview geäußert.
Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beenden nicht das Zurschaustellen der Opfer, sie warnen die Täter vor, lassen sie unbehelligt und sind deshalb zwecklos. Darüber hinaus sind sie unnötig: „Kinderpornografie“ ist weltweit geächtet und lässt sich – anders als oft behauptet wird – im World Wide Web schnell entfernen. Daher: Missbrauchsdarstellungen müssen schnell aus dem Netz entfernt und die Täter zügig ermittelt werden.
Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. In der Anlage erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Argumente, warum dieses Gesetz im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet ein Irrweg ist. [...]
Freundliche Grüße
Alvar Freude
(Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur; Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.)
Franziska Heine
(Initiatorin der Petition gegen Internet-Sperren)
Thomas Stadler
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)
Joerg Heidrich
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)
Dominik Boecker
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)
Katherina Scholz
(Trotz Allem e.V., Beratungsstelle für Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben)
Anlage:
Warum die Blockade von Web-Seiten im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet der falsche
Weg ist
Quellen:
Weitere Informationen:
AK Zensur fordert CDU/CSU auf, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben
AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
#37cc: Erste “Free! Music! Week 2010″ erfolgreich abgeschlossen
Auf musik.klarmachen-zum-aendern.de, dem Portal des Musikpiraten e.V. für freie Musik, gibt es jetzt das Resümee und die Liste der vorgeschlagenen Bands, Künstler und Projekte. Darunter befinden sich bekannte Gesichter wie Pornophonique oder JAMMIN*INC, aber auch Newcomer wie Ey Lou Flynn oder vor allem in den USA bekannte Künstler wie Allison Crowe befinden.
Christan Hufgard, Initiator der Aktion, ist durchweg zufrieden. Rund 70 User haben per Blog, Twitter oder dem freien Mikroblogging-Dienst identi.ca zusammen fast 150 Empfehlungen abgegeben. Dazu kommt noch die große Zahl derer, die via identi.ca oder Twitter die Empfehlungen aufgegriffen und weiterverbreitet haben. Doppelt so viele Benutzer wie normal besuchten dementsprechend auch die Webseite und informierten sich über freie Musik. Die Musikpiraten bitten darum, die Künstler bei Gefallen auch finanziell zu unterstützen und damit deren Werk zu fördern. Die Ergebnisse und weitere Informationen finden sich hier.
Warum wir Daten verlinken müssen
Man stelle sich vor, es gäbe keine Links im WWW. Oder noch besser: Wir packen linkfreie HTML-Dokumente in ein Zip-Archiv und bieten dieses zum Download an. Klingt total bescheuert? Ist es auch. Denn mit einem “World Wide Web” hat das dann nichts mehr zu tun.
Aber wie gehen wir eigentlich mit Daten um? Die Einsicht, dass Rohdaten in maschinenlesbarer Form veröffentlicht werden müssen, breitet sich so langsam aus. Doch reicht das wirklich aus? Ist es in Ordnung CSV- oder XML-Dateien in ZIP-Archive zu packen und zum Download anzubieten, wie es zum Beispiel data.gov tut? Es ist ein Segen im Vergleich zum Vorgehen deutscher Behörden, die Daten in PDF-Dokumenten oder Flash-Anwendungen verstecken, oder sie ganz vom Internet fern halten. Aber es ist nicht so wie es sein sollte. Es ist genauso irrsinnig wie der oben beschriebene Umgang mit HTML-Dokumenten.
Wir brauchen keine Website von der man Daten herunterladen kann. Wir benötigen ein Web aus Daten. Die Daten selbst müssen zu einem weltweiten, grenzenlosen Netz werden. Niemand geringeres als der Erfinder des WWW, Tim Berners-Lee fordert eben dies schon seit 2006. Er beschreibt 4 Grundprinzipien für “Linked Data”:
- Use URIs as names for things
- Use HTTP URIs so that people can look up those names
- When someone looks up a URI, provide useful information, using the standards (RDF, SPARQL)
- Include links to other URIs. so that they can discover more things
Die Regeln sind im Grunde genommen sehr einfach. Und doch verlangen sie ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Daten und dem Web insgesamt. Die erste Regel verlangt, dass wir URIs verwenden um Dinge zu benennen. Wir identifzieren bereits Webseiten über URIs – genauer: URLs – und auch die besagten ZIP-Pakete werden so identifiziert. Hier muss der erste Umdenkprozess ansetzen: Wir identifzieren nicht mehr nur Webseiten und Dateien über URIs, sondern alle möglichen Dinge. Der Begriff “Ding” beschränkt sich dabei nicht auf konkrete, physische Objekte sondern umfasst prinzipiell alles Exisitente oder Denkbare, auch Personen, Organisationen, abstrakte Konzepte, Themengebiete, Termine und ähnliches fallen darunter.
Die zweite Regel hat einen eher technischen Hintergrund. HTTP-URIs haben schlicht den Vorteil, dass sie über das Domain Name System auflösbar sind.1 Dies ist nötig um die dritte Regel zu erfüllen: Über die URI müssen nützliche Informationen über das identifzierte “Ding” abrufbar sein. Dass nur strukturierte Rohdaten in offenen Formaten wirklich nützlich sind, weiß jeder der die Open Data Principles verinnerlicht hat. Doch Berners-Lee fordert ausdrücklich Standards wie RDF und SPARQL.
Nie gehört? Womöglich, denn die meisten maschinenlesbaren Daten die im Web zu finden sind, liegen in Form von XML oder CSV vor. Ich werde an dieser Stelle zumindest kurz auf RDF eingehen. Wo liegt das Problem bei CSV? Das Problem sollte spätestens klar werden, wenn man einen Blick auf diese Datei wirft und versucht folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Daten sind in der Datei enthalten? Worum geht es?
- Was bedeutet ein einzelner Datensatz / eine Zeile dieser Datei?
- Was bedeutet der Wert in Spalte 3 (und den anderen Spalten)?
CSV-Dateien sind nur verwertbar, wenn die Bedeutung der Daten zwischen den Kommunikationspartnern (d.h. dem der die Daten bereitstellt und demjenigen der sie weiter verarbeitet) abgestimmt ist. Außerdem muss die Bedeutung in die Anwendungen, die die Daten nutzen wollen implementiert werden. Unterschiedliche Anwendungen und sogar unterschiedliche Versionen der gleichen Anwendung könnten die Daten völlig unterschiedlich interpretieren, da die Bedeutung der Daten aus ihnen selbst nicht hervorgeht.
Anders bei RDF: Dieses Datenmodell speichert Informationen in Form von sogenannten “Tripeln”, bestehend aus Subjekt, Prädikat und Objekt. Subjekt ist die Ressource (das “Ding”), die beschrieben wird, Prädikat ist die Aussage die wir über diese Ressource treffen und Objekt ist der Wert oder Gegenstand dieser Aussage. Der Satz “Koblenz liegt am Rhein” ist im Grunde genommen ein RDF-Tripel bei dem “Koblenz” das Subjekt, “liegt am” das Prädikat und “Rhein” das Objekt ist. RDF ist lediglich ein Modell, und als solches nicht an eine spezielle Syntax gebunden. Die wichtigsten Notationsweisen stellt dieser Artikel vor.
RDF ordnet Daten in den Kontext ihrer Bedeutung ein. Während in einer CSV-Datei vermutlich in irgendeiner Spalte einfach nur das Wort “Rhein” stehen würde, enthält das RDF-Modell die komplette Aussage “Koblenz liegt am Rhein”. Ein Web aus Daten entsteht jedoch erst durch Beachtung der vierten Regel: Wir verlinken unsere Daten und erschließen so neue Zusammenhänge! Für unser Beispiel bedeutet dies, dass “Koblenz” und “Rhein” nicht einfach Datenwerte sind, sondern Ressourcen die über eine URI identifiziert werden, bei deren Abruf weitere nützliche Informationen geladen werden (Regel 3!). Zum Beispiel könnten wir durch Abruf der Ressource “Rhein” Informationen über dessen Länge finden, oder welche Städte noch an diesem Fluss liegen (Bzw. die Information, dass es sich dabei überhaupt um einen Fluss handelt!). Das enorme Potential, das die Verlinkung von Daten bietet, kann durch den folgenden RDF-Graphen bestenfalls angedeutet werden:
Ziel ist es, ein weltweites Netz aus Daten zu schaffen, in dem Informationsbestände nicht mehr voneinander abgeschottet in Datenbanken und ZIP-Archiven vermotten, sondern einen globalen Informationsraum bilden, der uns völlig neue und unerwartete Informationszusammenhänge offenbaren wird.
Weitere Informationen zu Linked Data gibt es in der entsprechenden Kategorie in meinem Blog. Dort folgen in unregelmäßigen Abständen kleinere Artikel zum Thema. Eine detailliertere Betrachtung bietet meine Studienarbeit “Chancen und Techniken von Linked Data”. Schreibt einfach in die Kommentare was ihr Näheres zu Linked Data wissen möchtet. Ansonsten bietet linkeddata.org einen guten Ausgangspunkt für eigene Recherchen.
1 Es gibt zum Beispiel Spezial-URIs für ISBN, die auf den ersten Blick hervorragend scheinen um Bücher zu identifzieren. Da diese aber nicht auflösbar (vereinfacht gesagt: über den Browser abrufbar) sind, sollte man sie für den Aufbau eines Webs aus Daten nicht verwenden, sondern sich auf die etablierten HTTP-URIs beschränken.
Dieser Artikel ist zuerst im Blog des Open Data Network erschienen. Der Autor ist Angelo Veltens.
Mitmachen: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Foebud e.V. rufen zur gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf. Da kann man kostenfrei mitmachen. Die einzige Herausforderung: Man muss innerhlab der kommenden Woche ein Formular ausdrucken, ausfüllen und zur Post bringen.
Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!
Weitere Informationen zu ELENA finden Sie auf dieser Seite. Sie können auch den ELENA-Flyer des AK Vorratsdatenspeicherung herunterladen oder über den Shop des FoeBuD e.V. bestellen. Geben Sie den Flyer an Verwandte, Freunde und Bekannte weiter, denn auch deren Daten werden wahrscheinlich in der zentralen ELENA-Datenbank gespeichert.
Machen Sie mit!
So funktioniert’s:
1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
2. Anschließend erhalten Sie eine Email.Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie sie eigenhändig.
5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.
Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.
Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.
Fantasie über die Zukunft des Schreibens
Der Perlentaucher feiert 10. Geburtstag und Thierry Chervel schreibt über eine “Fantasie über die Zukunft des Schreibens”.
Habermas 2.0 – Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter
Und nochmal ein Link auf die Sendung Breitband beim Deutschlandradio Kultur. Diese hat Viktor Mayer-Schönberger über “Habermas 2.0 – Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter” interviewt.
Enthusiasten wie Chris Anderson, Tim O’Reilly und vor allem: die Benutzer haben es geprägt, das “Web 2.0″ und um diesen Sammelbegriff drehen sich immer noch zahlreiche Mythen, Wünsche und Fragen. Welche Regeln gelten? Kann und soll sich Kommunikation im Internet überhaupt steuern lassen? Viktor Mayer-Schönberger ist “Direktor Information + Innovation Policy Research Centre” an der National University of Singapore und hat vergangene Woche in Berlin einen Vortrag gehalten mit dem bescheidenen Titel “Habermas 2.0 – Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter”. Vera Linß hat sich im Anschluss mit dem Querdenker unterhalten.
Den genannten Vortrag von Viktor Mayer-Schönberger kann man sich hier anschauen.
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